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Sie können bis zu CHF 10’000 bei der direkten Bundessteuer abziehen, und bei den Kantonssteuern bis zu CHF 3’000 im Jahr.
Zuwendungen an politische Parteien sind neu steuerlich abzugsfähig. Natürliche Personen können gemäss dem neuen Bundesgesetz ab dem Steuerjahr 2011 bei der direkten Bundessteuer bis zu 10’000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Darunter fallen Mitgliederbeiträge, Zuwendungen sowie Mandatssteuern (Beiträge von Inhabern politischer Ämter). Der Kanton Aargau hat die Obergrenze des Abzugs für die Kantonssteuern auf CHF 3’000 festgelegt.
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